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Schlichtungsverfahren

Im Falle von geplanten Klagen aus dem Bereich des

  • Nachbarschaftsrechts, wie z.B. bei 
    • Lärmbelästigung 
    • Überhang von Ästen   

und bei

  • Ehrschutzkonflikten
    • Streitigkeiten über Ansprüche wegen
      Verletzungen der persönlichen Ehre,
      die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind

ist es erforderlich, vor Einreichung der Klage ein Schlichtungsverfahren bei einem von der Rechtsanwaltskammer bestellten Schlichter durchzuführen, um mit dessen Hilfe den Versuch zu unternehmen, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. 

Als von der Rechtsanwaltskammer  Frankfurt am Main bestellte Schlichterin leite ich Schlichtungsverfahren. 
 



Rechtsanwaltskanzlei Ingrid Huber  |  IHuber-RA@t-online.de